P R A X I S F Ü R
LOGOPÄDIE
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www.gut-sprechen.de
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Informationen für Privatkrankenversicherte und Beihilfeberechtigte (mit privater Zusatzversicherung)
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Ab sofort zahlen Sie einheitlich den 1,8-fachen Satz der VdeK-Sätze, der am unteren Ende der vom DBL empfohlenen Spanne (1,8- bis 2,3-facher Satz) ansetzt. Informieren Sie sich bitte vor Therapiebeginn, welche Leistungen in Ihrem Tarif enthalten sind und wie hoch für Sie eine eventuelle Zuzahlung ist. Die Beihilfesätze sind lediglich für die Erstattungsstellen bindend, nicht aber für uns Heilmittelerbringer. Da sie nur eine Mindestvergütung (1,3-facher Satz) darstellen, orientiere ich mich lediglich daran. Hinweis: i.d.R. beträgt die Therapiedauer 60 Minuten (inkl. 15 Min. Vor- und Nachbereitungszeit).
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